Köchinnen und Köche ab 2026 wieder meldepflichtig: Das müssen Gastro-Betriebe wissen
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Köchinnen und Köche in der Schweiz erneut der Stellenmeldepflicht. Der Grund: Die Arbeitslosenquote in dieser Berufsfeld liegt bei 5,3% und damit über dem gesetzlichen Schwellenwert von 5%.
Was ist die Stellenmeldepflicht und welchen Zweck erfüllt sie?
Die Stellenmeldepflicht ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument des Bundes, das vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gesteuert wird. Sie verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit zuerst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden. Ziel ist es, inländischen Stellensuchenden einen zeitlich begrenzten Zugang zu offenen Stellen zu ermöglichen und damit die Arbeitslosenquote in den betroffenen Berufsgruppen zu senken, bevor Stellen öffentlich ausgeschrieben werden.
Was das jetzt konkret für Gastro-Betriebe bedeutet
Offene Stellen für Köchinnen und Köche müssen vor einer öffentlichen Ausschreibung zuerst gemeldet werden. Während fünf Arbeitstagen ist das Inserat ausschliesslich für registrierte Stellensuchende einsehbar. Erst nach Ablauf dieser Frist darf die Stelle öffentlich publiziert oder frei besetzt werden. Ein Einstellungszwang besteht nicht, die Meldung ist jedoch verpflichtend. Deshalb muss die Stelle auch dann vorgängig gemeldet werden, wenn bereits eine geeignete Person gefunden wurde.
Wichtig dabei ist: Die Meldepflicht gilt unabhängig von Anstellungsart oder Ausbildungsniveau, also auch bei befristeten Einsätzen oder bei Funktionen ohne formale Ausbildung. Massgebend ist die ausgeübte Funktion.
So setzen Gastro-Betriebe die Meldepflicht richtig um
Die Stellenmeldung erfolgt online über das zuständige RAV. Auf der offiziellen Website des RAV Zürich finden Betriebe die zuständige Anlaufstelle für die Meldung offener Stellen. Nach der Meldung beginnt die fünftägige Sperrfrist automatisch. Erst nach deren Ablauf darf die Stelle öffentlich ausgeschrieben oder frei besetzt werden.
Die Meldepflicht für Köchinnen und Köche ist keine neue Regel, sondern eine Rückkehr zu einer bekannten Vorgabe. Damit es im Bewerbungsprozess zu keinen Verzögerungen kommt, sollte sie frühzeitig berücksichtigt werden.